Steuerliche Folgen für deutsche Anleger: Vorabpauschale

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Inhaltsverzeichnis

Was ist die Vorabpauschale?
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Wann wird die Vorabpauschale abgezogen?
Wie wird die Vorabpauschale abgezogen?
Woher weiß ich, wann die Vorabpauschale abgezogen wird? 
Muss ich die Vorabpauschale selbst angeben? 
Was passiert, wenn du deine Investments verkaufst?
Was ist die Vorabpauschale?

Hey bunqers 🌈, 

Die Vorabpauschale ist eine steuerrechtliche Regelung in Deutschland, durch die Kapitalertragssteuer auf nicht realisierte Gewinne aus deinen Investmentfonds für das vergangene Jahr erhoben wird. Sie wurde 2018 von den deutschen Steuerbehörden eingeführt, um eine faire Besteuerung von Vermögenswerten sicherzustellen – selbst dann, wenn der Gewinn noch nicht realisiert wurde. 

Wenn du als 🇩🇪deutsche:r Steueransässige:r mit deinem bunq Aktien Konto investierst, ist die Vorabpauschale auf deine ETFs anwendbar. Unser Partner Upvest berechnet und erhebt die entsprechenden Steuern auf die Vorabpauschale automatisch und zahlt sie jedes Jahr im Januar in deinem Namen an die deutschen Steuerbehörden, damit du dir keine Gedanken über Berechnung oder das Beiseitelegen des Geldes machen musst. 

Was ist die Vorabpauschale?

Du kannst sie dir als eine kleine Steuervorauszahlung auf erwartete Gewinne aus deinen ETF-Anteilen vorstellen. Der durch die Vorabpauschale besteuerte Gesamtbetrag wird bei der endgültigen Kapitalertragsteuer zum Zeitpunkt deines tatsächlichen ETF-Verkaufs angerechnet, sodass eine doppelte Besteuerung verhindert wird. So funktioniert das:

  • Der fällige Betrag für die Vorabpauschale des Vorjahres wird einmal im Jahr, im Januar des aktuellen Jahres, berechnet. Die steuerpflichtige Summe basiert auf dem Wert deiner ETF-Anteile, einem jährlich vom Bundesministerium der Finanzen festgelegten Basiszinssatz und einem staatlich definierten festen Faktor. 

  • Die Vorabpauschale wird automatisch von Upvest in deinem Namen an die deutschen Steuerbehörden gezahlt, indem ein kleiner Teil deines ETF verkauft wird, um die fällige Steuer zu decken (Sell-to-Cover-Order). 

  • Du wirst niemals auf mehr Gewinn besteuert, als du tatsächlich erzielt hast. Die Steuer ist immer auf deine realen Gewinne des Jahres begrenzt. 

  • Die Vorabpauschale ist nur anwendbar, wenn deine Investments tatsächlich im Wert gestiegen sind. Wenn deine Investments an Wert verlieren, zahlst du für dieses Jahr keine Vorabpauschale. 

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Vorabpauschale wird berechnet, indem man:

  1. den Wert deiner ETF-Anteile zu Beginn des vergangenen Jahres heranzieht.

  2. diesen mit dem Basiszinssatz multipliziert, der von der Deutschen Bundesbank für 2026 auf 2,53 % festgelegt wurde. 

  3. das Ergebnis mit dem staatlich definierten festen Faktor von 0,7 multipliziert, um den Basisertrag zu erhalten. 

  4. Der Basisertrag wird entsprechend der vollen Monate angepasst, in denen du den ETF gehalten hast. Wenn du die ETF-Anteile am 15. Februar des vergangenen Jahres gekauft hast, wird der steuerpflichtige Ertrag mit 10/12 des Jahresbetrags berechnet. 

  5. Eine Teilfreistellung wird auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag angewendet, wenn du einen Aktien-ETF (30 % deines Basisertrags sind steuerfrei) oder einen Misch-ETF (15 % deines Basisertrags sind steuerfrei) hältst. 

  6. Der Endbetrag wird mit der Kapitalertragsteuer (25 %) und dem Solidaritätszuschlag (5,5 %) besteuert. Der effektive Steuersatz kann je nach individuellen Umständen höher sein, zum Beispiel aufgrund der Kirchensteuer (8–9 %).

Beispiel 1: Du hast im Januar 2025 einen ETF-Anteil im Wert von 1.000 € gekauft. Der ETF ist bis zum 31. Dezember 2025 auf 1.100 € gestiegen. So wird der steuerpflichtige Ertrag berechnet: 

  • Basisertrag: Nimm den Wert des ETF zu Beginn des Jahres 2025 und multipliziere ihn mit dem offiziellen Zinssatz, der für das Jahr festgelegt wurde. In diesem Fall werden die 1.000 € mit dem Basiszinssatz von 2,53 % multipliziert. 

    • 1.000 € x 2,53 % = 25,30 €

  • Die resultierenden 25,30 € werden mit dem staatlich definierten Faktor von 0,7 multipliziert.

    • 25,30 € x 0,7 = 17,71 €

  • Auf diesen Betrag werden, falls zutreffend, Teilfreistellungen angewendet. 

Da der berechnete Basisertrag niedriger ist als der Wertzuwachs der ETF-Anteile von 100 €, sind 17,71 € der Betrag, der mit der Kapitalertragsteuer (25 %), dem Solidaritätszuschlag (5,5 %) und der Kirchensteuer (8–9 %) besteuert wird. 

Beispiel 2: Du hast im September 2025 einen ETF-Anteil im Wert von 1.000 € gekauft. Der ETF ist bis zum 31. Dezember 2025 auf 1.100 € gestiegen. So wird der steuerpflichtige Ertrag berechnet: 

  • Basisertrag: Nimm den Wert des ETF zum Zeitpunkt des Kaufs und multipliziere ihn mit dem offiziellen Zinssatz, der für das Jahr festgelegt wurde. In diesem Fall werden die 1.000 € mit dem Basiszinssatz von 2,53 % multipliziert. 

    • 1.000 € x 2,53 % = 25,30 €

  • Die resultierenden 25,30 € werden mit dem staatlich definierten Faktor von 0,7 multipliziert.

    • 25,30 € x 0,7 = 17,71 €

  • Da du den ETF ab dem 15. September 2025 gehalten hast, wird der Betrag auf 3/12 reduziert. 

    • 17,71 € x (3/12) = 4,43 €

  • Auf diesen Betrag werden, falls zutreffend, Teilfreistellungen angewendet. 

4,43 € ist der endgültige Betrag, der mit der Kapitalertragsteuer (25 %), dem Solidaritätszuschlag (5,5 %) und der Kirchensteuer (8–9 %) besteuert wird. 

Wann wird die Vorabpauschale abgezogen?

Die Vorabpauschale wird einmal im Jahr, vor dem 31. Januar, erhoben. Das ist eine gesetzliche Vorgabe in Deutschland, und Upvest verarbeitet sie für alle berechtigten deutschen Anleger:innen. 

Wie wird die Vorabpauschale abgezogen?

Die Vorabpauschale wird jedes Jahr automatisch für dich abgezogen, sodass du dir keine Gedanken über Berechnung, Zahlung oder Deklaration machen musst. Um die Steuer zu decken, nutzt unser Partner Upvest einen einfachen Sell-to-Cover-Prozess. Das bedeutet, dass Upvest automatisch eine Verkaufsorder für einen kleinen Teil deiner ETF-Investments ausführt, um den fälligen Steuerbetrag zu decken. 

Damit deine Steuerlast auf jeden Fall gedeckt ist, verkauft Upvest einen etwas größeren Teil deines ETF. Dieser kleine Puffer deckt sicher:

  • die Vorabpauschalen-Steuer selbst

  • kleinere Kursschwankungen am Markt

  • die Kapitalertragsteuer auf den verkauften Anteil

Für die Ausführung dieser Verkaufsorder fallen keine Gebühren an, sie besteht ausschließlich aus Steuer- und Orderbetrag. Der zusätzliche Betrag, der verkauft wurde, um die Steuer zu decken, wird dir zurückerstattet. Er wird innerhalb von 30 Tagen wieder auf das Konto eingezahlt, das du für den Kauf deiner ETFs verwendet hast. 

Woher weiß ich, wann die Vorabpauschale abgezogen wird? 

Wir geben dir Bescheid, kurz bevor die Vorabpauschale für dich abgezogen wird. Ein paar Tage bevor Upvest in deinem Namen einen kleinen Teil deiner ETF-Anteile verkauft, schicken wir dir eine E-Mail mit einer Übersicht über den Betrag, der verkauft wird, und was du erwarten kannst. 

Muss ich die Vorabpauschale selbst angeben? 

Nein, du kannst dich entspannt zurücklehnen! Upvest zahlt und deklariert den fälligen Steuerbetrag automatisch in deinem Namen beim deutschen Finanzamt. 

Was passiert, wenn du deine Investments verkaufst?

Wenn du deine Investments verkaufst, wird der Gesamtgewinn besteuert. Aber jede gezahlte Vorabpauschale wird erfasst und bei der endgültigen Kapitalertragsteuer angerechnet, sobald du deine Anteile in Zukunft verkaufst. So wirst du nicht doppelt besteuert. 

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