Hey bunqer:in 🌈,
Wir wissen, dass eine Pfändung verwirrend und unangenehm sein kann. Um zu verstehen, was eine Pfändung ist, findest du hier weitere Informationen.
Wir helfen dir zu verstehen, was passiert, wenn dein niederländisches Konto gepfändet wird und was wir tun, um dich in diesem Fall zu unterstützen.
Was passiert mit meinem Zahlungskonto bzw. meinen Zahlungskonten?
Schritt 1: Einziehung der Schulden
Wenn wir einen Pfändungsbeschluss zusammen mit einem Gerichtsbeschluss erhalten, frieren wir vorübergehend deine Zahlungskonten ein und ziehen den Betrag auf deinen Konten ein. In dieser Phase können deine Zahlungskonten nur eingehende Zahlungen empfangen und du kannst keine Zahlungen von deinen gesperrten Konten tätigen. Wir informieren dich sofort in der App.
Um deine erhaltenen Nachrichten von bunq zu überprüfen, befolge diese Schritte:
Öffne deine bunq App
Tippe oben links auf dein Profil
Tippe auf das Glocken-Symbol 🔔
Überprüfe die eingegangenen Nachrichten – deine Pfändungsmitteilung befindet sich dort
Dein eingezogenes Geld wird auf ein besonderes, von bunq geführtes Zwischenkonto verschoben, auf dem es für den Gerichtsvollzieher reserviert wird. Wir überweisen dein gesamtes Geld auf dieses Zwischenkonto, es sei denn, der Pfändungsbeschluss legt einen Pfändungsfreibetrag fest. Ein Pfändungsfreibetrag ist der unpfändbare Betrag, der gesetzlich als Mindestbetrag zum Lebensunterhalt festgelegt ist und auf deiner familiären Situation basiert.
Nach dieser Überweisung werden deine Zahlungskonten wieder aktiviert und es wird kein weiteres Geld eingezogen. Du kannst deine Konten aufladen und das neue Geld auf deinem Konto zusammen mit einem eventuell verbleibenden Pfändungsfreibetrag verwenden.
Schritt 2: Drittschuldnererklärung
Sobald wir das Geld auf das Zwischenkonto verschoben haben, informieren wir die Institution oder den Gerichtsvollzieher über die verfügbaren Beträge. Dies geschieht durch eine Drittschuldnererklärung, die diese Informationen enthält.
Schritt 3: Überweisung
Basierend auf der Drittschuldnererklärung wird uns der Gerichtsvollzieher oder der Vertreter des Gläubigers ein Schreiben mit Anweisungen senden, ob und welcher Betrag an sie überwiesen werden soll. Wir überweisen den vom Gerichtsvollzieher geforderten Betrag. Sollte ein Restbetrag verbleiben, wird dieser auf deine aktiven Konten zurücküberwiesen. Wenn zum Beispiel 2.000 € eingezogen wurden und der vom Gerichtsvollzieher geforderte Betrag 1.000 € beträgt, senden wir 1.000 € an den Gläubiger und überweisen dir die restlichen 1.000 € zurück.
Schritt 4: Aufhebung der Pfändung
Sobald der Gläubiger den fälligen Betrag erhalten hat, sendet er uns einen Gerichtsbeschluss, der besagt, dass das Pfändungsverfahren abgeschlossen ist. Wenn wir den Beschluss erhalten, heben wir die Pfändung von deinem Konto sofort auf.
Es ist wichtig zu wissen, dass nur der Gerichtsvollzieher die Pfändung aufheben oder entfernen kann, sobald der Fall geklärt ist, und bunq nicht die Befugnis hat, dies eigenständig zu tun.
Es kann einige Zeit dauern, bis wir den Gerichtsbeschluss erhalten, abhängig davon, wann der Gläubiger ihn uns zusendet. Bitte habe hier etwas Geduld. Wenn du weitere Fragen zur Abwicklung der Pfändung hast, wende dich bitte direkt an den Gerichtsvollzieher.
Bitte beachte: Du kannst deine Zahlungskonten in der Zwischenzeit wie gewohnt nutzen, auch mit einer noch nicht aufgehobenen Pfändung.
Fällt für eine Pfändung eine Verwaltungsgebühr an?
Nach niederländischem Recht sind wir verpflichtet, jede Pfändung zu bearbeiten. Für jede Pfändung eines niederländischen Kontos erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 80 €.
Bitte beachte, dass für jeden neuen eingegangenen Beschluss die Verwaltungsgebühr anfällt. Weitere Informationen zu unseren Gebühren findest du im Preisverzeichnis von bunq.
Kann ein Gerichtsvollzieher vor einer Pfändung Informationen über mein Konto anfordern?
Gemäß Artikel 475aa Rv der Zivilprozessordnung können Gerichtsvollzieher bei uns zunächst anfragen, ob du ein Konto bei bunq besitzt, bevor sie eine Pfändung veranlassen.
Wie ist mein Geschäftskonto von der Pfändung betroffen?
Dein Geschäftskonto kann auch von der Pfändung betroffen sein, die dich als natürliche Person betrifft. Andererseits kann es auch sein, dass wir eine Pfändung nur für dein Geschäftskonto erhalten.
Die Auswirkungen auf dein Geschäftskonto hängen von der Rechtsform des Unternehmens und den Haftungsverhältnissen der wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) ab. Hier ist eine Übersicht:
VOF (Vennootschap onder firma):
UBOs haften für Unternehmensschulden.
Geld kann von allen UBOs eingezogen werden, wenn das Unternehmen nicht über ausreichendes Guthaben verfügt.
Jeder UBO ist gleichermaßen für die gesamte Schuldsumme verantwortlich.
Das Unternehmen haftet nicht für persönliche Schulden der UBO.
CV (Commanditaire Vennootschap):
Nur geschäftsführende Gesellschafter:innen (beherende vennoten) haften für Schulden.
Gelder können von den geschäftsführenden Gesellschafter:innen eingezogen werden, wenn das Unternehmen nicht über ausreichend Guthaben verfügt.
Geschäftsführende Gesellschafter:innen sind für die gesamten Schulden verantwortlich.
Das Unternehmen haftet nicht für persönliche Schulden der UBOs.
Maatschap:
UBOs haften zu gleichen Teilen für Schulden, obwohl Steuerschulden die volle Haftung auferlegen können.
Der Einzug von Geld erfolgt, wenn das Unternehmen nicht über ausreichend Guthaben verfügt.
Jeder UBO ist für gleiche Teile der Schulden verantwortlich, obwohl Steuerschulden die volle Haftung auferlegen können.
Das Unternehmen haftet nicht für persönliche Schulden der UBO.
Eenmanszaak:
Der/die Inhaber:in ist voll für die Unternehmensschulden verantwortlich.
Es gibt nur eine:n UBO (den/die Inhaber:in), der/die vollständig haftet.
as Unternehmen haftet für die Schulden des/der UBO.
BV (Besloten Vennootschap):
UBOs haften nicht persönlich für Unternehmensschulden.
Es kann kein Geld von UBOs eingezogen werden.
Das Unternehmen haftet nicht für persönliche Schulden der UBO.
NV (Naamloze Vennootschap):
UBOs haften nicht persönlich für Unternehmensschulden.
Es kann kein Geld von UBOs eingezogen werden.
Das Unternehmen haftet nicht für persönliche Schulden der UBO.
Stichting (Stiftung):
UBOs haften nicht für Unternehmensschulden.
Es kann kein Geld von UBOs eingezogen werden.
Die Stiftung haftet nicht für persönliche Schulden der UBO.
Vereniging (Verein):
UBOs haften nicht für Unternehmensschulden.
Es kann kein Geld von UBOs eingezogen werden.
Der Verein haftet nicht für persönliche Schulden der UBO.
Coöperatie (Genossenschaft):
UBOs haften nicht für Unternehmensschulden.
Es kann kein Geld von UBOs eingezogen werden.
Die Genossenschaft haftet nicht für persönliche Schulden der UBO.
